Ein Techniker wechselt zur Konkurrenz. Wenig später lautet der Vorwurf seines ehemaligen Arbeitgebers: Software-Diebstahl. Besteht ein urheberrechtlicher Schutz an dem Programm, an den gespeicherten Dateien? Welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung und Beweissicherung gibt es? Wie wird im Zivilrecht und wie im Strafrecht agiert?
Ein komplexes Thema mit neuen Rechtsentwicklungen, die rospatt osten pross innovativ umsetzt.
Urheberrecht
rospatt osten pross berät in allen Bereichen des Schutzes, der Lizenzierung, der Nutzung sowie der Durchsetzung von Urheberrechten und Urheberpersönlichkeitsrechten. Wir übernehmen die Gestaltung von Verträgen und vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Auf diesem Gebiet sind wir für Unternehmen aus den Branchen Computer-Software, Medien, Musik, Verlagswesen und Werbung sowie Urheber anderer schutzfähiger Werke tätig. Es ist unsere Aufgabe, praxisorientierte Antworten auf neue rechtliche Fragen zu finden, die sich durch technische und wirtschaftliche Entwicklungen ergeben. Angesichts moderner Digitalisierungsmöglichkeiten sind unsere Erfahrungen im Umgang mit technischen Schutzrechten von besonderem Wert.
Eine kleine Auswahl von prominenten Fällen, die rospatt osten pross betreut hat, finden Sie unter Landmark Decisions