Unified Patent Court oder Opt-out-Erklärung – wir beraten Sie, was für Ihr Unternehmen besser ist.
Ein einheitlicher europäischer Patentschutz
Die EU-Mitgliedstaaten (ohne Spanien, Polen und Kroatien) haben beschlossen, neben dem nationalen Patentschutz zusätzlich einen einheitlichen Patentschutz für Europa zu schaffen. Das neue System umfasst
Das Einheitspatent wird Erfindern in 24 EU-Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz bieten.
Der UPC wird auf der Grundlage eines eigenen neuen Prozessrechts Rechtsstreitigkeiten über das neue Einheitspatent sowie über das herkömmliche europäische Patent (EP) entscheiden.
Das Einheitspatent und der UPC werden voraussichtlich ab Anfang 2022 einsatzfähig sein.