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Ein einheitlicher europäischer Patentschutz
Die EU-Mitgliedstaaten (ohne Spanien, Polen und Kroatien) haben beschlossen, neben dem nationalen Patentschutz zusätzlich einen einheitlichen Patentschutz für Europa zu schaffen. Das neue System umfasst
Nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses wird das Einheitspatent Erfindern in 24 EU-Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz bieten. Momentan haben folgende 17 EU-Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifiziert: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Schweden.
Der UPC wird auf der Grundlage eines eigenen neuen Prozessrechts Rechtsstreitigkeiten über das neue Einheitspatent sowie über das herkömmliche europäische Patent (EP) entscheiden.
Das Einheitspatent und der UPC werden ab Juni 2023 einsatzfähig sein.