Wir freuen uns, an der Gestaltung
dieser neuen Ära des Patentrechts teilzunehmen.

Erwägungen

EPG und Ein­heits­pa­tent: Was bedeu­tet dies für Ihr Unternehmen?

Das Patent­recht ist nicht mehr nur durch natio­na­le Vor­schrif­ten und das EPÜ, son­dern auch durch euro­pa­recht­li­che und völ­ker­recht­li­che Rege­lun­gen bestimmt.

Durch die Ver­flech­tung ver­schie­de­ner Rechts­sys­te­me und zusätz­li­che Hand­lungs­op­tio­nen ist die Patent­pra­xis kom­ple­xer gewor­den. Patent­an­mel­de­stra­te­gien soll­ten stär­ker als bis­her auf die spä­te­re Durch­set­zung und Ver­tei­di­gung der Schutz­rech­te aus­ge­rich­tet sein und u.a. fol­gen­de Aspek­te berücksichtigen:

  • Ein Ein­heits­pa­tent bie­tet ein­heit­li­che Schutz­wir­kung in allen teil­neh­men­den Mitgliedstaatens.
  • Das bedeu­tet zugleich, dass ein Ein­heits­pa­tent mit einem Schlag für ungül­tig erklärt wer­den kann, und zwar mit Wir­kung für alle Mitgliedsstaaten.
  • Es ist mög­lich, in einem ein­zi­gen Gerichts­ver­fah­ren voll­streck­ba­re Ver­fü­gun­gen zu erwir­ken, mit denen Ver­let­zern auf­ge­ge­ben wird, die Ver­let­zung des Ein­heits­pa­tents mit Wir­kung für alle Mit­glieds­staa­ten zu unterlassen.
  • Ein­spa­run­gen bei den Kosten für die Patent­ertei­lung müs­sen gegen die Kos­ten für die Durch­set­zung von Paten­ten im Ver­fah­ren vor dem EPG abge­wo­gen werden.
  • Alter­na­tiv bie­tet der Glo­bal Patent Pro­se­cu­ti­on High­way (PPH), an dem sich auch das Deut­sche Patent- und Mar­ken­amt (DPMA) betei­ligt, die Mög­lich­keit, schnell und kos­ten­güns­tig natio­na­le Patente in einer Viel­zahl von Staa­ten zu erlangen.
  • Inha­ber von bereits erteil­ten Euro­päi­schen Paten­ten soll­ten prü­fen, ob sie eine Opt-out-Erklä­rung abge­ben möch­ten, um ihr Patent der Gerichts­bar­keit des UPC zu entziehen.