Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (UP)
Welche Neuerungen bringt das Einheitspatent?
Das neue Einheitspatent (UP) ist ein vom Europäischen Patentamt EPA gemäß den Regeln des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erteiltes EP,
Das UP hat einen einheitlichen Charakter: Es wird mit Wirkung für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten erteilt, übertragen, durchgesetzt oder vernichtet.
Rechtsgeschäfte über Einheitspatente unterfallen dem Recht des Mitgliedstaates, in dem der Anmelder zum Zeitpunkt der Anmeldung seinen Sitz hat. Wenn der Anmelder keinen Sitz bzw. keine Niederlassung in einem der teilnehmenden Mitgliedstaaten hat, gilt das Recht am Sitz des EPA, das heißt deutsches Recht.