Das EP, wie wir es kennen, gibt es auch weiterhin.
Es kann derzeit der Zuständigkeit des UPC entzogen werden («opt out»).

Europäisches Patent EP

Wei­ter­hin mög­lich:
Euro­päi­sches Patent (EP)

  1. Anmel­dung beim Euro­päi­schen Patent­amt (EPA)
  2. Benen­nung aus­ge­wähl­ter Vertagsstaaten
  3. Ergeb­nis: natio­na­le Tei­le des EP in allen benann­ten Staaten

Bis­her: das Euro­päi­sche Patent (EP)

Wäh­rend das tra­di­tio­nel­le EP zen­tral beim Euro­päi­schen Patent­amt (EPA) ange­mel­det wird, wird es nach der Ertei­lung nur noch ein Bün­del natio­na­ler Paten­te sein, jedes mit sei­nem eige­nen Schick­sal. Die Ver­trags­staa­ten müs­sen ein­zeln benannt wer­den, und jeder natio­na­le Teil kann ein­zeln über­tra­gen, durch­ge­setzt und für nich­tig erklärt wer­den, ohne dass dies Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te in den ande­ren benann­ten Staa­ten hat.

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Unita­ry Patent (UP)

Was ist das EPG?

Wir erläu­tern Struk­tur, Beset­zung und Instanzen.

Was bedeu­tet dies für Ihr Unternehmen?

Mit der Ein­füh­rung des UP ent­steht neu­er Bera­tungs­be­darf. Das Patent­recht ist nicht mehr nur durch natio­na­le Vor­schrif­ten und das EPÜ, son­dern auch durch euro­pa­recht­li­che und völ­ker­recht­li­che Rege­lun­gen bestimmt.

WAR­UM ROS­PATT FÜR DAS EPG WÄHLEN?

Mit Büros in Düs­sel­dorf und Mann­heim liegt ros­patt nicht nur geo­gra­phisch im Zen­trum des neu­en euro­päi­schen Patent­sys­tems. Unser schlag­kräf­ti­ges und erfah­re­nes Team ist auch fach­lich und per­so­nell bes­tens gerüs­tet, um Ihr Unter­neh­men in Rechts­strei­tig­kei­ten vor dem Ein­heit­li­chen Patent­ge­richt zu vertreten.