Spezialisten für Patentstreitigkeiten:
Unsere Erfolgsbilanz überspannt einen Zeitraum von 75 Jahren.

Patentrecht

rospatt ist an zwei der wichtigsten europäischen Standorte für Verletzungsverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vertreten. Etwa die Hälfte aller Patentverletzungsverfahren in Europa wird in Düsseldorf verhandelt. Auch Mannheim und München gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Zu unserer täglichen Praxis gehören Verletzungs-, Einspruchs-, Nichtigkeits- und Löschungs- sowie Vindikationsverfahren. Wir decken alle Bereiche in Wissenschaft und Technik ab. Einige unserer aktuellen Mandanten sind Unternehmen aus den Bereichen Flugzeugbau, Luftfahrt, Biotechnologie, Chemie, Elektrogeräte, Werkzeugmaschinen und Maschinenbau, Werkstoffe, Medizintechnik, Optik, Pharmazeutik, Verfahrenstechnik, Satellitentechnik, Halbleiter- und Computertechnik sowie Mobilfunktechnik.

Die langjährigen, positiven Beziehungen zu den besten Patent- und IP-Anwälten in anderen Ländern gewährleisten optimale Prozessstrategien für grenzüberschreitende Sachverhalte. Hinter den Kulissen koordiniert rospatt die Verfahren, während Sie und Ihr persönlicher Ansprechpartner Ihren Fall aufbauen.


Verbundene Fälle

  • AIM Sport Visi­on v Sup­po­nor (Ban­den­wer­bung bei Live-Sport­ver­an­stal­tun­gen, Ver­fah­ren vor dem EPG
  • AMO (John­son & John­son) v Alcon (Augen­la­ser­be­hand­lung)
  • Arce­lor­Mit­tal v Tata Steel (Stahl­ble­che)
  • Apple v Sam­sung Elec­tro­nics (Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, UI-Design)
  • Bio­gen v div. Gene­ri­ka­her­stel­ler (MS-Medi­ka­ment)
  • Degus­saEMS (Rohr­be­schich­tun­gen)
  • Drae­ger v Maquet (Ven­ti­la­to­ren)
  • Dys­on v Sam­sung Elec­tro­nics (Staub­sauger)
  • Illu­mi­naBGI/MGI (DNA-Sequen­zie­rung)
  • Jans­sen (John­son & John­son) v Ratio­ph­arm (Itra­co­na­zol)
  • Nichia v Seo­ul Semi­con­duc­tors (LED-Her­stel­lungs­ver­fah­ren)
  • Sam­sung Elec­tro­nics v. Erics­son (Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, Chip-Design, SEP/FRAND)
  • Sie­mens v Sea­gate (HDD-Lese­köp­fe)
  • Swe­dish Bio­fuels v BP Euro­pe (Treib­stoff)

Verbundene Landmark Decisions

Ami­no­py­ri­din - BGH Mitt. 2023132
Der Bun­des­ge­richts­hof ord­net das Ver­hält­nis zwi­schen Nich­tig­keits­kla­gen vor dem Bun­des­pa­tent­ge­richt einer­seits und Ein­spruchs­ver­fah­ren vor dem EPA ande­rer­seits. Dies war not­wen­dig, weil eine Nich­tig­keits­kla­ge gemäß § 81 Abs. 2 S. 1 PatG unzu­läs­sig ist, solan­ge ein Ein­spruchs­ver­fah­ren gegen das­sel­be Patent noch anhän­gig ist.

Faser­stoff­bahn — BGH GRUR 20231184
Der Bun­des­ge­richts­hof stellt in die­ser Ent­schei­dung klar, dass sich ein Vor­be­nut­zungs­recht auf neue­re, modi­fi­zier­te Pro­duk­te erstre­cken kann, falls die Modi­fi­zie­rung der tech­ni­schen Eigen­schaf­ten für den Fach­mann eine selbst­ver­ständ­li­che Modi­fi­zie­rung des vor­be­nutz­ten Pro­dukts darstellte.

Ver­bund­ele­ment BGH GRUR 2022, 1129
Wenn ein Kla­ge­pa­tent sich in der Beschrei­bung von einem zitier­ten Stand der Tech­nik abgrenzt, dif­fe­ren­ziert der Bun­des­ge­richts­hof bei der Berück­sich­ti­gung die­ses Umstands bei der Aus­le­gung danach, ob klar ist, von wel­chem Aus­füh­rungs­bei­spiel des Stan­des der Tech­nik sich das Patent abgrenzt. Eine Beschrän­kung des Schutz­be­reichs kommt nur in Betracht, wenn das Aus­füh­rungs­bei­spiel iden­ti­fi­zier­bar ist. 

Über­tra­gungs­leis­tungs­steue­rungs­ver­fah­ren – BGH GRUR 2022, 813
In die­ser Ent­schei­dung prä­zi­siert der Bun­des­ge­richts­hof die Anfor­de­run­gen, die an eine aus­führ­ba­re Offen­ba­rung der Erfin­dung zu stel­len sind.

Sicher­heit von Trans­ak­tio­nen zwi­schen infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­ten­den Sys­te­menBGH MMR 2020233
In die­sem Nich­tig­keits­be­ru­fungs­ver­fah­ren ging es um die Fra­ge, wel­che Lösung für den Fach­mann bei der Kom­bi­na­ti­on zwei­er Doku­men­te nahe­lie­gend war, wenn in jedem der bei­den Doku­men­te unter­schied­li­che Ansät­ze zur Erhö­hung der Sicher­heit von Trans­ak­tio­nen vor­ge­schla­gen wur­den: Die Erset­zung der einen Lösung durch die ande­re oder eine Kom­bi­na­ti­on bei­der Lösungen.

Cer-Zir­ko­ni­um-Misch­oxid I + IIBGH GRUR 2019713 und 718
In die­sen bei­den Nich­tig­keits­ver­fah­ren zu Paten­ten auf dem Gebiet von Zusam­men­set­zun­gen, die als Aus­gangs­ma­te­ri­al für Drei-Wege-Kata­ly­sa­to­ren die­nen, hat­te der Bun­des­ge­richts­hof über ver­schie­de­ne grund­sätz­li­che Fra­gen zur Aus­führ­bar­keit bei Bean­spru­chung eines ein­sei­tig offe­nen Wer­te­be­reichs und zu vom Klä­ger über­ar­bei­te­ten Bei­spie­len des Stan­des der Tech­nik zu entscheiden.

Beschich­tungs­ver­fah­renBGH GRUR 20161257
Die­se Ent­schei­dung ist eine Wei­ter­ent­wick­lung der Recht­spre­chung zu Benut­zungs­vor­tei­len in Fäl­len von Mit­er­fin­der­schaft. Steht eine Erfin­dung den Mit­er­fin­dern gemein­sam zu, ist eine Patent­an­mel­dung, die ein Mit­er­fin­der allein im eige­nen Namen vor­nimmt, nicht gerecht­fer­tigt. Dadurch wird das Recht an der Erfin­dung des ande­ren Mit­er­fin­ders als abso­lu­tes Recht beein­träch­tigt. Der über­gan­ge­ne Mit­er­fin­der kann Scha­dens­er­satz ver­lan­gen, der auch eine Ent­schä­di­gung für genos­se­ne Benut­zungs­vor­tei­le umfasst.

PATENTSTREITVERFAHREN VOR DEM EPG

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) als weltweit erstes internationales Forum für Patentverfahren bietet neue Möglichkeiten für die Durchführung von Patentstreitigkeiten. rospatt hat dieses neue System mit Spannung erwartet und freut sich darauf, eine aktive Rolle in dieser neuen Ära von Patentstreitigkeiten auf europäischer Ebene einzunehmen.

Alle Partner von rospatt sind eingetragene Vertreter vor dem EPG. Dank unserer umfassenden Expertise im Patentrecht stellen wir für jedes EPG-Verfahren ein schlagkräftiges Team für unsere Mandantschaft zusammen.

Da Deutschland mit seiner langjährigen Tradition in Patentstreitverfahren der einzige Mitgliedsstaat des EPG ist, der gleich vier Lokalkammern (Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg) sowie eine Zweigstelle der Zentralkammer (München) unterhält, erwarten wir, dass sich Deutschland von Beginn an als ein wichtiges Forum für EPG-Verfahren etabliert. Diese Erwartung hat sich bereits während des ersten Jahres, in dem das EPG seine Arbeit aufnahm, in jeder Hinsicht bestätigt.

ROS­PATT INFOR­MIERT ÜBER DAS EPG

Mit Büros in Düs­sel­dorf und Mann­heim befin­det sich ros­patt nicht nur geo­gra­phisch im Her­zen des neu­en euro­päi­schen Patent­sys­tems. Das schlag­kräf­ti­ge und erfah­re­ne Team von ros­patt ist fach­lich und per­so­nell bes­tens gerüs­tet, um Ihr Unter­neh­men in Ver­fah­ren vor dem EPG zu vertreten.

VORLAGEN ZUM EUGH IN PATENTSACHEN

rospatt war an mehreren der wenigen Patentstreitigkeiten beteiligt, in denen Fragen zur Auslegung des EU-Rechts dem EuGH vorgelegt wurden.

Verbundene Fälle

  • GAT v LuK (grenz­über­schrei­ten­de Zustän­dig­kei­ten unter Gel­tung der EUGVVO
  • Sano­fi v Acta­vis (Ergän­zen­des Schutz­zer­ti­fi­kat — Kom­bi­na­ti­ons­me­di­ka­ment — Irbesartan)