Aktuelles
28. Februar 2025
Erfolg für Samsung im Rechtsstreit mit TCL Deutschland GmbH & Co. KG («The Frame» vs. «NXTFRAME»)
Gemeinsam mit den Kollegen der Kanzlei Hoyng Rokh Monegier haben wir im Auftrag unserer Mandantin Samsung Electronics Co., Ltd. («Samsung») eine einstweilige Verfügung gegen die TCL Deutschland GmbH & Co. KG («TCL»), Düsseldorf, erwirkt (Landgericht Düsseldorf, Az.: 2a O 226 | 24, Urteil vom 26. Februar 2025).
Die einstweilige Verfügung stützt sich auf Markenrecht, und zwar auf die EU-Marke Nr. 016204489 «The Frame» von Samsung, die unter anderem für «Fernsehapparate» eingetragen ist. Seit 2017 vermarktet Samsung seine hochwertige und innovative Fernsehserie «The Frame» erfolgreich in Europa.
Nach dem Urteil des Düsseldorfer Gerichts ist es TCL untersagt, das Zeichen «NXTFRAME» im geschäftlichen Verkehr mit Fernsehgeräten innerhalb der Europäischen Union selbst oder durch Dritte zu verwenden. Insbesondere ist es TCL untersagt, Fernsehgeräte unter diesem Zeichen anzubieten oder zu vertreiben. Mit seinem auf eine mündliche Verhandlung vom 29. Januar 2025 ergangenen Verfügungsurteil stellte das Gericht eine Verwechslungsgefahr zwischen «The Frame» und «NXTFRAME» fest. TCL hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die TCL Technology Group Corporation hat den Rechtsbestand der Unionswortmarke «The Frame» in zwei Verfahren bei dem EUIPO (Az.: 000069307 C sowie 000069365 C) angegriffen. Die Entscheidungen in diesen Verfahren stehen noch aus.
Team Hoyng Rokh Monegier: Thomas Schmitz, Mathis Breuer, Paul Raijmakers, Tamara Warzecha
Team rospatt: Dr. Rüdiger Pansch, Dr. Melanie Strobel, Lea Kolligs
